Faustregeln zur Beurteilung von Oberflächen

*Eine schnelle Orientierung zur Sichtprüfung im Alltag.

Facharbeiter fuehrt Sichtpruefung beim Kratzer im Glas durch

Glasflächen – Abnahmebedingungen (Schweiz)

Prüfbedingungen (nach SIGAB / SIA 118/272):

  • Distanz: 3 Meter Entfernung (Abstand zum Glas)
  • Lichtverhältnisse: Diffuses Tageslicht (wie. Z.B. bedeckter Himmel) ohne direktes Sonnenlicht oder künstliche Beleuchtung
  • Betrachtungswinkel: von innen nach aussen und aus einem Betrachtungswinkel, welcher der allgemein üblichen Raumnutzung entspricht
  • lMarkierungen: Beanstandungen dürfen bei der Betrachtung nicht markiert sein.
  • sSonstiges: Verglasungen im Innenraum werden bei der während der Nutzung vorgesehenen Beleuchtung begutachtet. Die Kontrolle der Aussenansichten von Verglasungen werden entsprechend der üblichen Betrachtungsweise eines Baukörpers betrachtet – der Baukörper als Ganzes.

Nur Abweichungen, die unter diesen Bedingungen sichtbar sind, gelten als Mängel. Alles, was nur im Streiflicht oder mit Hilfsmitteln (z. B. Taschenlampe, Lupe) erkennbar ist, fällt nicht darunter.

 

Praxisbeispiele

  • Kratzer mittig auf Scheibe, aus 3 m klar sichtbar → Mangel
  • Kratzer nur im Streiflicht oder bei Taschenlampe sichtbar → kein Mangel
  • Blase in der Mitte der Scheibe, aus 3 m wahrnehmbar und grösser als 3mm Durchmesser → Mangel
  • Kleine Schlieren am Rand, bei 3 m nicht störend → zulässig
  • Leichte Rollerwellen in Isolierglas (thermisch bedingt) → zulässig

 

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Pulverbeschichtungen –
Abnahmebedingungen (Schweiz)

Prüfbedingungen (nach SIA 118 / Qualicoat / GSB International):

  • Distanz: : 1 – 3 m (je nach Bauteilgrösse; Kleinteile näher, Fassadenelemente weiter)
  • Lichtverhältnisse: Normales Tageslicht oder übliche Raumbeleuchtung, keine direkte Sonneneinstrahlung oder Streiflicht.
  • Betrachtungswinkel: Senkrecht oder leicht geneigt zur Oberfläche, normale Betrachtungshöhe.

Nur unter diesen Bedingungen sichtbare Abweichungen gelten als Mängel. Erscheinungen, die nur bei Streiflicht oder aus unüblichen Winkeln sichtbar sind, gelten als zulässige optische Toleranzen (vgl. SIA 118, Art. 157/158).

 

Typische Prüfpunkte bei der Abnahme

  1. Oberfläche allgemein
  • Gleichmässige Farbwirkung und Glanzgrad über die gesamte Fläche.
  • Keine sichtbaren Einschlüsse, Kratzer, Pickel, Läufer oder Fehlstellen bei Prüfbedingungen.
  • Leichte Strukturdifferenzen bei metallic- oder feinstrukturierten Beschichtungen sind zulässig, sofern optisch nicht störend.
  • Keine Blasen, Abplatzungen oder Abblätterungen.
  1. Farbton und Glanzgrad
  • Farbton gemäss vereinbartem Muster oder RAL-/NCS-Referenz.
  • Glanzabweichungen von ±5 GU (Gloss Units) sind branchenüblich und zulässig.
  • Bei Nachbeschichtungen können geringfügige Farbabweichungen auftreten, sofern nicht auffällig.
  1. Kanten, Profile und schwer zugängliche Stellen
  • Beschichtung deckend, keine Fehlstellen, Nasen oder Läufer.
  • Keine sichtbaren Fehlstellen oder Übernebelungen bei 1–3 m Distanz.
  • Pulverschicht sollte auch an Kanten ausreichende Schichtdicke aufweisen (Korrosionsschutz!).
  1. Haftung / Funktion
  • Beschichtung haftet fest und gleichmässig (Adhäsionstest nach ISO 2409 oder GSB/Qualicoat-Test).
  • Keine Blasenbildung oder Korrosion unter der Beschichtung.

 

Praxisbeispiele

  • Deutlicher Kratzer oder Laufnasen aus 2 m sichtbar → Mangel
  • Leichte Strukturunterschiede bei Metallic-Effekt, aus 2 m kaum sichtbar → zulässig
  • Unbeschichtete Kante → Mangel (Korrosionsrisiko)
  • Minimale Staubeinschlüsse, bei 3 m nicht störend → zulässig
  • Abplatzung oder Blasenbildung → Mangel

 

Böden –
Abnahmebedingungen

Prüfbedingungen (nach SIA 118):

  • Distanz: 1.5 Meter - 1.8 Meter (aufrecht stehend, normale Betrachtungshöhe)
  • Lichtverhältnisse: Diffuses Tageslicht, keine direkte Sonneneinstrahlung, kein Streiflicht
  • Betrachtungswinkel: Senkrecht zur Oberfläche

Nur unter diesen Bedingungen sichtbare Abweichungen sind relevant.

 

Typische Prüfpunkte:

  • Oberfläche: keine sichtbaren Kratzer, Abplatzungen oder Schlagstellen; natürliche Strukturen (Farbunterschiede, Adern, Poren) sind materialtypisch.
  • Kanten & Ausschnitte: sauber und gleichmässig, ohne Ausbrüche.
  • Einbau: Abdeckung muss eben aufliegen; Übergänge und Stösse plan und dicht verfugt.
  • Anschlüsse: Silikon- und Wartungsfugen müssen geschlossen sein (Hinweis auf Unterhaltspflicht an Bauherrschaft).

 

Normen / Grundlagen:

  • SIA 118 „Allgemeine Bedingungen“
  • SIA 118/222 „Verputzarbeiten“ (für Ebenheitstoleranzen übertragbar)
  • Herstellerangaben sind verbindlich (häufig strenger als Norm).

 


 

Böden (Parkett, Stein, Platten etc.) – Abnahmebedingungen (Schweiz)

Prüfbedingungen (nach SIA 118):

  • Distanz: 1.5 Meter - 1.8 Meter (aufrecht stehend, normale Betrachtungshöhe)
  • Lichtverhältnisse: Diffuses Tageslicht, keine direkte Sonneneinstrahlung, kein Streiflicht
  • Betrachtungswinkel: Senkrecht zur Oberfläche

 

Nur unter diesen Bedingungen sichtbare Abweichungen sind relevant.

 

Typische Prüfpunkte:

  • Oberfläche: keine sichtbaren Kratzer, Risse, Abplatzungen; natürliche Farb- und Strukturunterschiede bei Holz/Stein sind zulässig.
  • Ebenheit: gemäss SIA 118/253 „Bodenbelagsarbeiten“ und SIA 118/248 „Plattenbeläge“; keine störenden Kanten oder Übergänge.
  • Fugen: gleichmässig, geschlossen; keine offenen Ränder. Wartungsfugen sind Unterhaltsfugen (Hinweis an Bauherrschaft).
  • Parkett: Fugenbildung im Jahresverlauf (Holzschwund) ist normal; keine Kleber- oder Lackreste.
  • Platten/Stein: keine gesprungenen Platten, Kanten ohne Ausbrüche; gleichmässiges Fugensystem.

 

Normen / Grundlagen:

  • SIA 118 „Allgemeine Bedingungen“
  • SIA 118/253 „Bodenbelagsarbeiten“
  • SIA 118/248 „Plattenbeläge“
  • Merkblätter der SMGV (Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband) für Oberflächenqualität

 

Praxis-Hinweis (gilt für alle Bauteile)

  • Abnahme erfolgt nach optischer Sichtprüfung gemäss SIA 118, Art. 157/158 → keine Beurteilung im Streiflicht oder mit Lupe.
  • Materialtypische Eigenschaften (Farbnuancen, Maserungen, Poren, Haarrisse) sind kein Mangel, solange Funktion und Schutz nicht beeinträchtigt sind.
  • Wartungsfugen (Silikon etc.) sind keine Dauerleistung → Unterhaltspflicht der Bauherrschaft.

Küchenabdeckungen – Abnahmebedingungen

Prüfbedingungen (nach SIA 118, Art. 157/158):

  • Distanz: 1.5 Meter
  • Lichtverhältnisse: Diffuses Tageslicht oder normale Raumbeleuchtung, keine Punktuelle Beleuchtung (kein Streiflicht)
  • Betrachtungswinkel: Senkrecht zur Oberfläche

Nur Abweichungen, die unter diesen Bedingungen erkennbar sind, gelten als Mängel.

 

Typische Prüfpunkte:

  • Oberfläche: keine sichtbaren Kratzer, Abplatzungen oder Schlagstellen; natürliche Strukturen (Farbunterschiede, Adern, Poren) sind materialtypisch.
  • Kanten & Ausschnitte: sauber und gleichmässig, ohne Ausbrüche.
  • Einbau: Abdeckung muss eben aufliegen; Übergänge und Stösse plan und dicht verfugt.
  • Anschlüsse: Silikon- und Wartungsfugen müssen geschlossen sein (Hinweis auf Unterhaltspflicht an Bauherrschaft).

 

Normen / Grundlagen:

  • SIA 118 „Allgemeine Bedingungen“
  • SIA 118/222 „Verputzarbeiten“ (für Ebenheitstoleranzen übertragbar)
  • Herstellerangaben sind verbindlich (häufig strenger als Norm).

 

Praxis-Beispiele dazu

  • Kratzer sichtbar bei normalem Licht auf 1,5 m → Mangel
  • Haarkratzer, die nur bei Taschenlampen-Streiflicht auffallen → kein Mangel
  • Abplatzung an Kante, von 1,5 m deutlich erkennbar → Mangel
  • Wolkige Struktur oder Maserung in Naturstein, aber materialtypisch → kein Mangel

Sanitärobjekte –
Abnahmebedingungen (Schweiz)

Prüfbedingungen (nach SIA 118, Art. 157/158 / SIA 118/252 / Suissetec):

  • Distanz: 0.5 – 1.0 m (übliche Betrachtungsdistanz bei Nutzung)
  • Lichtverhältnisse: Normales Raumlicht oder diffuses Tageslicht, keine extreme oder gerichtete Beleuchtung (kein Streiflicht).
  • Betrachtungswinkel: Senkrecht zur Oberfläche, aus normaler Betrachtungshöhe

Nur unter diesen Bedingungen sichtbare Abweichungen gelten als Mängel. Erscheinungen, die nur unter Streiflicht oder aus unüblichen Blickwinkeln sichtbar sind, gelten als nicht relevant (SIA 118, Art. 157/158).

 

Typische Prüfpunkte bei der Abnahme

  1. Oberfläche allgemein
  • Frei von sichtbaren Kratzern, Rissen, Abplatzungen, Blasen oder Einschlüssen.
  • Gleichmässiger Glanzgrad, keine Farbabweichungen innerhalb eines Objekts.
  • Kleine, kaum sichtbare Produktionsmerkmale (z. B. Gussnähte, minimale Unebenheiten) sind zulässig, wenn sie optisch nicht stören.
  1. Montage / Einbau
  • Sanitärobjekte lot- und waagrecht montiert.
  • Keine sichtbaren Spalten, Undichtigkeiten oder wackelnden Befestigungen.
  • Übergänge zu Wand oder Boden dicht verfugt, sauber ausgeführt (Silikonfugen = Wartungsfugen).
  • Funktionsprüfung: alle Abläufe, Zuleitungen und Armaturen auf Dichtheit und Funktion getestet.
  1. Funktion / Bedienung
  • Armaturen leichtgängig, ohne Nachtropfen oder Ruckeln.
  • Spülungen, Abläufe und Betätigungen funktionieren einwandfrei.
  • Keine Wasseransammlungen oder Rückstände auf horizontalen Flächen.
  1. Zubehör & Dichtungen
  • Rosetten, Abdeckungen, Schrauben und Dichtungen vollständig und korrekt montiert.
  • Keine sichtbaren Silikonreste, Kleberrückstände oder Spannungsrisse.

 

Praxisbeispiele

  • Kratzer auf Lavabo, aus 0.5 m klar sichtbar → Mangel
  • Feine Gussnarbe, nur bei Streiflicht erkennbar → kein Mangel
  • Silikonfuge offen oder mit Lücke → Mangel (Nacharbeit nötig)
  • Armatur tropft oder läuft nach → Funktionsmangel
  • Leichte Unebenheit in Keramik, aus 1 m nicht sichtbar → zulässig

 

 

Innenwände –
Abnahmebedingungen (Schweiz)

Prüfbedingungen (nach SIA 118 / SMGV / BFS):

  • Distanz: 1.5 - 2 Meter
  • Lichtverhältnisse: Normales Tageslicht oder übliche künstliche Beleuchtung, keine direkte Sonneneinstrahlung, kein Streiflicht.
  • Betrachtungswinkel: Senkrecht zur Wandfläche, in normaler Betrachtungshöhe

Nur Abweichungen, die unter diesen Bedingungen erkennbar sind, gelten als Mängel (SIA 118, Art. 157/158). Alles, was nur bei Streiflicht oder aus unüblichen Winkeln sichtbar wird, gilt als zulässige Erscheinung.

 

Typische Prüfpunkte bei der Abnahme

  1. Oberfläche allgemein
  • Gleichmässiges Erscheinungsbild (Farbe, Struktur, Glanzgrad).
  • Keine sichtbaren Schleifspuren, Ausbesserungsstellen, Flecken oder Glanzunterschiede.
  • Haarrisse ≤ 0.2 mm in Gipsschicht sind materialtypisch und zulässig, solange keine Feuchtigkeit eindringen kann.
  • Putzstruktur entsprechend vereinbarter Qualitätsstufe (Q1–Q4 gemäss SMGV/BFS).
  1. Ebenheit / Planheit
  • Oberfläche soll visuell ruhig wirken.
  • Kleinere Unebenheiten innerhalb der zulässigen Toleranzen nach SIA 118/222 „Verputzarbeiten“ und SMGV-Merkblatt Oberflächenqualitäten.
  1. Farb- und Beschichtungsarbeiten
  • Gleichmässiger Farbauftrag, keine sichtbaren Ansätze oder Läufer.
  • Farbton gemäss Muster / Farbkonzept.
  • Bei Glanz- oder Spezialbeschichtungen: leichte Strukturunterschiede sind zulässig, sofern bei 1.5–2 m Distanz nicht störend.
  1. Fugen und Anschlüsse
  • Fugen zu anderen Bauteilen (Decke, Boden, Fenster) sauber ausgeführt, gleichmässig geschlossen.
  • Wartungsfugen: Hinweis auf Unterhaltspflicht an Bauherrschaft.

 

Praxisbeispiele

  • Kratzer oder Fleck an Wand, aus 1.5 m sichtbar → Mangel
  • Feine Rollstruktur oder minimale Unebenheiten, bei diffusem Licht nicht störend → kein Mangel
  • Haarriss < 0.2 mm, materialbedingt → kein Mangel
  • Offene Anschlussfuge zwischen Wand und Decke → Mangel
  • Farbtonabweichung sichtbar bei 1.5 m → Mangel

Fassaden – Abnahmebedingungen (Schweiz)

Prüfbedingungen nach SIA 118 und gängiger Praxis:

  • Distanz:
  • 53 m – 15 m (je nach Gebäudeteil, Gesamtfassade aus üblicher Betrachtungsdistanz)
  • 5bei Details wie Fenster, Türen, Sockel: 1,5 m
  • Lichtverhältnisse: Diffuses Tageslicht, keine direkte Sonneneinstrahlung, kein Streiflicht
  • Betrachtungswinkel: Senkrecht zur Oberfläche, in normaler Betrachtungshöhe

Sichtbare Abweichungen unter diesen Bedingungen gelten als Mängel. Alles, was nur im Streiflicht oder unter unüblichen Bedingungen sichtbar ist, fällt nicht darunter (SIA 118, Art. 157/158 „Sichtprüfung“).

 

Typische Prüfpunkte bei der Abnahme

  1. Oberfläche allgemein
  • Gleichmässiges Erscheinungsbild der Gesamtfläche (Farbe, Struktur).
  • Keine grossflächigen Verfärbungen, Abplatzungen oder Verschmutzungen.
  • Haarrisse im Putz:
    • ≤ 0.2 mm → in der Regel materialtypisch, kein Mangel.
    • 0.2 mm oder mit Feuchteeintrittsgefahr → Mangel (vgl. Merkblätter SMGV / BFS).
  1. Ebenheit / Flächenwirkung
  • Prüfung der Ebenheit gemäss SIA 118/222 „Verputzarbeiten“ und SIA 118/248 „Plattenbeläge“.
  • Keine auffälligen Beulen, Dellen oder Durchbiegungen, die bei der Betrachtung gemäss Prüfbedingungen stören.
  1. Fugen & Anschlüsse
  • Fugendimensionen gleichmässig, fachgerecht ausgeführt.
  • Fugendichtstoffe durchgehend geschlossen (SIA 118/271 „Abdichtungsarbeiten“).
  • Offene Ränder oder Lücken an Fenster- und Türanschlüssen → Mangel.
  • Hinweis an Bauherrschaft: Wartungsfugen sind Unterhaltsfugen (SIA 118, Art. 157/158).
  1. Beschichtungen (Putz, Farbe, Metall, Holz, Glas)
  • Gleichmässiger Farbauftrag ohne Streifen, Läufer oder Fehlstellen.
  • Keine Abblätterungen oder Blasenbildung (vgl. BFS-Merkblätter für Malerarbeiten).
  • Leichte Farbnuancen material- und chargenbedingt zulässig.
  • Glasflächen: Kratzer oder Einschlüsse, die aus der Prüfentfernung sichtbar sind → Mangel (SIA 118/272 „Verglasungsarbeiten“).
  1. Besondere Materialien
  • Metallfassaden: Keine Verformungen oder Korrosionsspuren (SIA 118/244 „Metallbauarbeiten“).
  • Holzfassaden: Kleine Haarrisse, Astbildungen oder Farbunterschiede materialtypisch; nur funktions- oder schutzrelevante Mängel beanstanden (SIA 118/221 „Holzbauarbeiten“).

 

Praxisbeispiele nach SIA / Schweizer Merkblättern

  • Putzriss 0.3 mm breit, aus 5 m deutlich sichtbar → Mangel
  • Farbwolken im mineralischen Putz, aus 10 m nicht wahrnehmbar → kein Mangel
  • Fensteranschlussfuge offen sichtbar aus 1.5 m → Mangel
  • Natürliche Farbnuancen bei Holz oder Naturstein → materialtypisch, kein Mangel
  • Delle in Metallkassette, aus 3 m klar erkennbar → Mangel

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) – SMARTRESQ

Was macht SMARTRESQ genau?

SMARTRESQ ist auf die professionelle Instandsetzung und Sanierung von beschädigten Oberflächen spezialisiert – direkt auf der Baustelle oder im Bestand. Wir reparieren anstatt zu ersetzen, was Kosten spart, die Bauzeit verkürzt und nachhaltiger ist.

Welche Oberflächen können repariert werden?

Wir sanieren unter anderem:

  • Kunststoffe (z.B. Fensterrahmen, Verkleidungen)
  • Metalle (z.B. Lift-Türen, Geländer)
  • Holz (z.B. Türen, Möbel, Treppen)
  • Naturstein (z.B. Fensterbänke, Küchenabdeckungen)
  • Keramik und Emaille (z.B.Badewannen, Waschbecken)
  • Pulverbeschichtete Elemente
  • Eloxal
  • Bohrlochsanierung
  • Kunststein
  • Quarzkomposit
  • Kunstharz

Was sind die Vorteile einer Instandsetzung gegenüber einem Ersatz?

  • Kostenersparnis: Reparaturen sind deutlich günstiger als Ersatzteile.
  • Zeitgewinn: Kein Ausbau, keine Lieferzeiten.
  • Nachhaltigkeit: Ressourcen werden geschont, Abfall wird vermieden.
  • Optik: Die reparierte Stelle ist in der Regel kaum sichtbar

Wie läuft eine Sanierung mit SMARTRESQ ab?

  1. Schaden erfassen (per Mail, Foto oder vor Ort)
  2. Offerte erhalten
  3. Termin für die Instandsetzung vereinbaren
  4. Reparatur vor Ort durch unsere Techniker
  5. In der Regel, Abschlusskontrolle und Übergabe

Wie schnell kann ein Schaden behoben werden?

In der Regel innert weniger Tage – je nach Auslastung. Bei dringenden Fällen versuchen wir, kurzfristige Lösungen zu finden.

Wo ist SMARTRESQ tätig?

Unsere Techniker sind in der ganzen Schweiz im Einsatz – vor allem auf Baustellen, bei Immobilienverwaltungen, Generalunternehmungen oder Versicherungen als auch Privatkunden.

Was kostet eine Reparatur?

Die Kosten hängen vom Schaden und Material ab. Schick uns einfach ein Foto oder eine Beschreibung – wir erstellen gerne eine unverbindliche Offerte. Hier abfragen!

Kann ich auch mehrere Schäden auf einmal melden?

Ja, das ist sogar effizienter. Wir machen auf Wunsch auch Schadenrundgänge und führen Sammelreparaturen durch.

Wie lange hält eine reparierte Oberfläche?

Unsere Arbeiten sind auf Langlebigkeit ausgelegt. Bei normalem Gebrauch sind die Instandsetzungen auf längere Zeit gewährleistet.

SMARTRESQ-Regel:

„Mängel, die bei normaler Betrachtungsdistanz und üblichen Lichtverhältnissen nicht sichtbar sind, gelten als akzeptabel.“

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    *Hinweis: Diese Richtlinien stellen allgemeine Orientierungshilfen zur Bewertung von Oberflächen dar und ersetzen keine verbindlichen Normen oder Vorgaben. Die hier beschriebenen Faustregeln sind keine rechtsverbindlichen Vorgaben und können variieren. Für verbindliche Bewertungsgrundlagen sind die geltenden Normen und Standards massgeblich.